Kaskoschaden (Teilkasko / Vollkasko)

Kaskoschaden, Unfall, Eigenverschulden, Sturmschaden, Wildschaden, Wasserschaden

Was ist zu beachten bei einem Kaskoschaden ?

Wenn ein Schaden selbst verschuldet ist, beziehungsweise ein Wildschaden, Sturm- Hagel, Feuer, Wasser, Diebstahl oder Vandalismus entstanden ist, haben Sie einen Kaskoschaden (Teilkasko / Vollkasko) erlitten.

Kann ich den Gutachter meines Vertrauens beauftragen?

Eigentlich nicht, bis auf 2 ausnahmen.

Sollten Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen wollen, müssen Sie erst eine Freigabe bei Ihrer Kaskoversicherung beantragen. Gerne machen wir das für Sie, die Freigabe sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen.

Die Versicherung wird aber mit Sicherheit Ihren eigenen Gutachter mit der Begutachtung beauftragen.

Sollten Sie Zweifel an dem vom Versicherer erstellten Gutachten haben, zögern Sie nicht uns anzurufen, wir beraten Sie gerne helfen Ihnen bei einer Überprüfung des Gutachtens.

Schadensansprüche wie bei einem Haftpflichtschaden ?

Bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen die in Ihren Vertrag stehen, diese sind unterschiedlich, je nach Versicherung und abgeschlossene Zusatzleistungen ( z.B. Schutzbriefe . . .)

In manchen fällen müssen Sie auch die Vertragswerkstatt der Versicherung aufsuchen.

Es Handelt sich bei einem Kaskoschaden um einen rein vertraglichen Anspruch. Der mit einem Haftpflichtschaden nicht zu vergleichen ist.

Es gilt der Versicherungsschutz, der mit der Versicherung vertraglich abgeschlossen wurde.

Unterscheidungsmerkmale der Kaskoversicherung:

Vollkasko

  • Alle bereiche der teilkasko
  • Vandalismus
  • Selbst verursachter Schaden
  • . . .

Teilkasko

  • Glasbruchschaden
  • Diebstahl
  • Brand
  • Stromschäden
  • Wasserschäden
  • Wildschaden
  • . . .