Sie haben als Geschädigter natürlich die freie Entscheidung!
Sie dürfen einen Gutachter einschalten und sich einen Rechtsanwalt nehmen, den der Schädiger (bzw. dessen Versicherung) voll übernehmen muss.
Sie selber entscheiden ob Sie Ihr Fahrzeug Reparieren lassen oder Sie sich die Schadenssumme auszahlen lassen. Sie können zu der Werkstatt Ihres Vertrauens gehen, sich eine aussuchen, oder unser
Netzwerk an kompetente Partnern nutzen.
Sie entscheiden wo, wie und was mit Ihrem Fahrzeug passiert.
Wichtig: Sie sind als Geschädigter Herr des Verfahrens. Sie unterliegen keinerlei Weisungen des Schadenverursachers oder dessen Versicherung.