Gegengutachten:

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers schickt einen eigenen Sachverständigen ( Gegengutachter ) und will den Schaden selber abwickeln.

Am besten verzichten Sie auf die Abwicklung mit der Versicherung intern. Denn Versicherer möchten natürlich kosten sparen, somit wird versucht werden Ihre Schadensersatzansprüche auf ein Minimum zu halten.