Haftpflichtschaden: Muss ein Gutachten im Voraus bezahlt werden ?

Muss ein Gutachten im voraus bezahlt werden?

Mittels einer vom Geschädigten unterzeichneten Abtretungserklärung rechnen wir im Haftpflichtschadenfall direkt mit der Versicherung bzw. dem Anwalt des Geschädigten ab. Somit muss der Geschädigte selbst nicht in Vorleistung treten.