Symbol: Kfz Unfallschaden Auszahlen, Geld statt reparieren

Reparaturkosten einfach auszahlen lassen!

 

Geld statt reparieren (fiktive Abrechnung)

Dem Geschädigten bleibt es überlassen, wie er mit dem Schadensbetrag, den die Versicherung zu zahlen hat, verfährt. Eine fiktive Abrechnung ist grundsätzlich möglich! Die Versicherung darf den Geschädigten nicht darauf verweisen, dass er nicht fiktiv abrechnen dürfe.

Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-) reparieren lässt (BGH, Urteil vom 29. April 2008 - VI ZR 220/07).

Bei fiktiver Abrechnung hat der Geschädigte Anspruch auf Erstattung der netto - Reparaturkosten, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den das Fahrzeug vor dem Autounfall hatte. Ein Sachverständiger ermittelt diesen und er steht in dem Gutachten.